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Geheimhaltungsvereinbarung über Beendigungsvereinbarung - OGH 17.3.2004, 9 ObA 50/03y

13. LfgOktober 2004

51.2.1.Nr.2

§ 1 Abs. 1 DSG 2000
Art. 8 EMRK
§ 90 ABGB
§ 94 Abs. 1 und 2 ABGB
§ 879 ABGB

1. Die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Stillschweigen über den Inhalt der Beendigungsvereinbarung und die Gründe für die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu bewahren, ist grundsätzlich erlaubt.

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