50.5.2.Nr.8
§ 914 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
§ 1389 ABGB
1. Die Auslegung einer Vereinbarung und die sich allenfalls daraus ergebende Qualifikation als Vergleich sind in aller Regel Einzelfallentscheidungen, die nur bei schwerwiegender Fehlbeurteilung vom OGH überprüft werden können.

