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Aufgriffsobliegenheit zur Fortsetzung: Fristbemessung Klagserhebung erst ca. 7 Monate nach Ausspruch - OGH 23.7.2019, 9 ObA 68/19v

58. LfgOktober 2019

49.5.2.Nr.12

§ 863 ABGB

1. Der die Leistungsbereitschaft des Dienstnehmers voraussetzende Fortsetzungsanspruch kann nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.

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