49.2.3.Nr.16
Art. XIV Handelsarbeiter-KollV
§ 6 ABGB
§ 1162d ABGB
§ 23 Abs. 4 AngG
§ 34 AngG
1. Die Verfallsklausel des Handelsarbeiter-KollV erfasst auch die bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses fälligen gesetzlichen Abfertigungsbeträge, zumal die gesetzliche Abfertigung kein von einer Verfallsklausel üblicherweise nicht umfasster, untypischer Anspruch ist.

