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OGH 9.12.1998, 9 ObA 157/98y

1. LfgJuni 2000

47.6.1.Nr.1

§ 6 ARG
§ 1447 ABGB

1. Wird durch die Beendigung des Dienstverhältnisses die Konsumation bezahlter Freizeit unmöglich, tritt nach § 1447 ABGB im Wege der Vorteilsausgleichung an die Stelle unverjährter, unverschuldet nicht konsumierter Ersatzruhezeiten ein Geldanspruch in der Höhe, wie ihn der Arbeitnehmer bei Konsumation während aufrechten Arbeitsverhältnisses verdient hätte.

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