47.2.2.Nr.6
§ 19e Abs. 2 AZG
§ 27 AlVG
1. Die Auffassung eines zusätzlichen Entfalls des Zuschlags infolge Verletzung der Treuepflicht, wenn der Verbrauch offener Zeitguthaben am Arbeitnehmer scheitert, weil dieser ohne triftigen Grund das Zeitguthaben nicht verbraucht, zeigt wesentliche Wertungsaspekte auf.

