45.1.4.Nr.3
§ 23a Abs. 1 Z. 2, 23 Abs. 7 AngG
§ 75 Abs. 3 ASGG
1. „Inanspruchnahme“ einer Pension ist dahin auszulegen, dass der Arbeitnehmer ein ihm im Gesetz eingeräumtes Recht auf Gewährung der Pension geltend macht.
45.1.4.Nr.3
§ 23a Abs. 1 Z. 2, 23 Abs. 7 AngG
§ 75 Abs. 3 ASGG
1. „Inanspruchnahme“ einer Pension ist dahin auszulegen, dass der Arbeitnehmer ein ihm im Gesetz eingeräumtes Recht auf Gewährung der Pension geltend macht.
