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Weiteres Kind während fiktiver Kündigungsfrist? - OGH 26.7.2012, 8 ObS 4/12i

37. LfgOktober 2012

44.5.2.Nr.7

§ 1158 Abs. 1 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 29 Abs. 1 und 2 AngG
§ 15 Abs. 4 MSchG
§ 25 KO (IO)

1. Der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung ist grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegenden Umständen zu bestimmen.

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