44.5.2.Nr.5
§ 26 Z 2 AngG
§ 29 AngG
§ 10 Abs. 2 und 3 MSchG
1. Bei berechtigten vorzeitigen Austritt in Unkenntnis einer bestehenden Schwangerschaft ist der Kündigungsentschädigungsdauer im Zweifel der besondere Kündigungsschutz plus Kündigungszeit zugrunde zu legen.

