43.5.2.Nr.17
§ 9 Abs. 1 BAG
§ 15 Abs. 4 lit. b BAG
1. Ist ein vom Ausbilder mit der Einschulung eines Lehrlings betrauter Chemielaborant am Ausbildungsstandort nur ca. einmal wöchentlich anwesend und hat er nur wenige Male Kontakt mit ihm, entspricht dies nicht der Ausbildungsverpflichtung.

