43.1.2.Nr.11
§ 15 Abs. 2 und 4 BAG
1. Zur Einhaltung der nach § 15 Abs. 2 BAG erforderlichen Schriftform muss eine Austrittserklärung vom Lehrling unterschrieben (oder qualifiziert elektronisch signiert) werden.
43.1.2.Nr.11
§ 15 Abs. 2 und 4 BAG
1. Zur Einhaltung der nach § 15 Abs. 2 BAG erforderlichen Schriftform muss eine Austrittserklärung vom Lehrling unterschrieben (oder qualifiziert elektronisch signiert) werden.
