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Lehrlinge - Nachholen nicht schriftlichen Austritts? - OGH 19.12.2014, 8 ObA 64/14s

45. LfgJuni 2015

43.1.2.Nr.11

§ 15 Abs. 2 und 4 BAG

1. Zur Einhaltung der nach § 15 Abs. 2 BAG erforderlichen Schriftform muss eine Austrittserklärung vom Lehrling unterschrieben (oder qualifiziert elektronisch signiert) werden.

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