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Vertragliches Disziplinarverfahren? - Krankenstandsmissbrauch iVm früherem Gesamtverhalten - OGH 22.2.2006, 9 ObA 50/05a

18. LfgJuni 2006

42.5.5.Nr.3

§ 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 102 ArbVG
§ 41 lit. b, c, d VBO Stadt Klagenfurt
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Kündigungen und Entlassungen können nicht als Disziplinarmaßnahme iSd § 102 ArbVG angesehen und damit nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung nach § 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG sein.

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