41.8.4.Nr.16
§ 862a Satz 1 ABGB
§ 32 AngG
1. Das Hinlegen einer Krankenstandsbestätigung an der Rezeption im Bereich der Patientenannahme der Ordination, in der sich noch eine Mitarbeiterin befunden habe, ist vertretbar ausreichend für den Zugang.
41.8.4.Nr.16
§ 862a Satz 1 ABGB
§ 32 AngG
1. Das Hinlegen einer Krankenstandsbestätigung an der Rezeption im Bereich der Patientenannahme der Ordination, in der sich noch eine Mitarbeiterin befunden habe, ist vertretbar ausreichend für den Zugang.
