41.4.2.Nr.3
§ 82 lit. g erster Fall GewO 1859
1. In der Anschuldigung eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, ein anderer Arbeitnehmer (Arbeitskollege) habe ihn absichtlich verletzt, liegt zumindest der Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung iSd § 83 StGB.

