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Beweislastumkehr bei Ehrverletzungen - Vorwurf absichtlicher Körperverletzung - OGH 10.1.2001, 9 ObA 241/00g

3. LfgJuli 2001

41.4.2.Nr.3

§ 82 lit. g erster Fall GewO 1859

1. In der Anschuldigung eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, ein anderer Arbeitnehmer (Arbeitskollege) habe ihn absichtlich verletzt, liegt zumindest der Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung iSd § 83 StGB.

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