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Zahlreiche Mobbinghandlungen und bewusste Störung des Arbeitsablaufs durch Busfahrer - OGH 24.09.2012, 9 ObA 80/12y

38. LfgFebruar 2013

41.2.4.Nr.40

§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG
§ 39 Abs. 2 lit. d DO Verkehrsbetriebe

1. Ob im konkreten Fall die Entlassungsgründe einer (kollektivvertraglichen) Dienstordnung verwirklicht wurden, stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs. 1 ZPO dar, wenn deren Entlassungsgründe mit jenen des AngG korrespondieren und es um den Entlassungsgrund der beharrlichen Dienstverweigerung geht.

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