41.2.1.Nr.117
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
1. Die Berechtigung einer Entlassung (hier) wegen Vertrauensunwürdigkeit und die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sind von Umständen des Einzelfalls abhängig.
41.2.1.Nr.117
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
1. Die Berechtigung einer Entlassung (hier) wegen Vertrauensunwürdigkeit und die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sind von Umständen des Einzelfalls abhängig.
