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Speicherung von Unternehmensdaten für eigene Zwecke durch Geschäftsführer ohne Wissen des Insolvenzverwalters? - OGH 24.9.2015, 9 ObA 89/15a

48. LfgJuni 2016

41.2.1.Nr.107

§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG

1. An Angestellte in leitender Stellung werden strengere Anforderungen gestellt, weil dem Arbeitgeber aus ihrem Fehlverhalten typischerweise auch schwerwiegendere nachteilige Konsequenzen entstehen können.

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