41.2.1.Nr.107
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
1. An Angestellte in leitender Stellung werden strengere Anforderungen gestellt, weil dem Arbeitgeber aus ihrem Fehlverhalten typischerweise auch schwerwiegendere nachteilige Konsequenzen entstehen können.
41.2.1.Nr.107
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
1. An Angestellte in leitender Stellung werden strengere Anforderungen gestellt, weil dem Arbeitgeber aus ihrem Fehlverhalten typischerweise auch schwerwiegendere nachteilige Konsequenzen entstehen können.
