41.2.1.Nr.36
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Für die Vertrauensunwürdigkeit ist weder ein Schadenseintritt noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, sondern es genügt schon die Fahrlässigkeit des Angestellten.
41.2.1.Nr.36
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Für die Vertrauensunwürdigkeit ist weder ein Schadenseintritt noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, sondern es genügt schon die Fahrlässigkeit des Angestellten.
