41.2.1.Nr.18
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 AngG erfasst Verhalten, die unter Berücksichtigung des Gesamtbildes wegen ihrer Beschaffenheit den Angestellten des dienstlichen Vertrauens des Arbeitgebers als unwürdig erscheinen lassen, weil - objektiv betrachtet - der Arbeitgeber befürchten muss, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten nicht getreulich erfüllt, sodass die Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind.

