40.6.2.Nr.5
§ 105 Abs. 4 ArbVG
§ 1162d ABGB
§ 34 AngG
1. Zwischen der auf die rechtsgestaltende Aufhebung der (wirksamen) Kündigung gerichteten Anfechtung der Kündigung und der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung besteht ein grundlegender Unterschied.

