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Begünstigte Behinderte - OGH 21.01.2011, 9 ObA 49/10m

33. LfgJuni 2011

40.6.1.Nr.5

§ 8 Abs. 4 und 6 lit. b BEinstG (idF vor 2011)
§ 1162b ABGB
§ 20 lit. b Arbeiter-KollV Gastgewerbe

1. Ist die Saisonbefristung mangels Erfüllung der kollektivvertraglichen Anforderungen nicht wirksam und keine einvernehmliche Auflösung vereinbart, müsste der Arbeitgeber vor Ablauf der 6-monatigen Frist, während welcher der besondere Behinderten-Kündigungsschutz noch nicht gilt, eine eigenständige, als Kündigung deutbare Beendigungserklärung abgeben.

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