40.6.1.Nr.5
§ 8 Abs. 4 und 6 lit. b BEinstG (idF vor 2011)
§ 1162b ABGB
§ 20 lit. b Arbeiter-KollV Gastgewerbe
1. Ist die Saisonbefristung mangels Erfüllung der kollektivvertraglichen Anforderungen nicht wirksam und keine einvernehmliche Auflösung vereinbart, müsste der Arbeitgeber vor Ablauf der 6-monatigen Frist, während welcher der besondere Behinderten-Kündigungsschutz noch nicht gilt, eine eigenständige, als Kündigung deutbare Beendigungserklärung abgeben.

