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Belegschaftsfunktionäre - Nach gerichtlicher Zustimmung? - OGH 29.01.2013, 9 ObA 149/12w

39. LfgJuni 2013

39.7.1.Nr.11

§ 105 ArbVG
§ 106 ArbVG
§ 120 ArbVG
§ 121 Z 3 ArbVG
§ 122 ArbVG

1. Die §§ 120 bis 122 ArbVG regeln als Spezialnormen den Bestandschutz der unter ihren Geltungsbereich fallenden Personen abschließend.

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