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Nicht bei fehlendem Kündigungsgrund - Einzelfallbeurteilung - OGH 30.8.2011, 8 ObA 53/11v

35. LfgFebruar 2012

39.6.1.Nr.8

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Kann ein relevanter Leistungsausfall durch zu erwartende Krankenstände (noch) nicht unterstellt werden, liegt der ins Treffen geführte Rechtfertigungsgrund nicht vor.

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