39.6.1.Nr.8
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Kann ein relevanter Leistungsausfall durch zu erwartende Krankenstände (noch) nicht unterstellt werden, liegt der ins Treffen geführte Rechtfertigungsgrund nicht vor.
39.6.1.Nr.8
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Kann ein relevanter Leistungsausfall durch zu erwartende Krankenstände (noch) nicht unterstellt werden, liegt der ins Treffen geführte Rechtfertigungsgrund nicht vor.
