39.5.3.Nr.5
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
1. Selbst hochrentable Unternehmen sind frei in ihrer Entscheidung, rentabilitätserhöhende Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen.
39.5.3.Nr.5
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
1. Selbst hochrentable Unternehmen sind frei in ihrer Entscheidung, rentabilitätserhöhende Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen.
