39.1.4.Nr.20
§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i, Abs. 5 Satz 2 ArbVG
1. Zweck des § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG ist die Vermeidung von Vergeltungskündigungen wegen offenbar nicht unberechtigter Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

