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Anspruchskündigung - Forderung nach Abhilfe gegen durchgehende Rufbereitschaft (dauernde Erreichbarkeit)? - OGH 23.9.2019, 9 ObA 101/19x

59. LfgFebruar 2020

39.1.4.Nr.20

§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i, Abs. 5 Satz 2 ArbVG

1. Zweck des § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG ist die Vermeidung von Vergeltungskündigungen wegen offenbar nicht unberechtigter Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

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