35.2.3.Nr.1
§ 45a Abs. 5 AMFG
1. Auch bei Unwirksamkeit der Kündigung infolge Verletzung des Frühwarnsystems kann der Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
35.2.3.Nr.1
§ 45a Abs. 5 AMFG
1. Auch bei Unwirksamkeit der Kündigung infolge Verletzung des Frühwarnsystems kann der Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
