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Filialgeschäfte an unterschiedlichen Standorten? Prüfung auch nach nationalem Arbeitsverfassungsrecht? OGH 28.1.2021, 8 ObA 87/20g

63. LfgJuni 2021

35.2.1.Nr.6

§ 45a AMFG
§ 34 Abs. 1 ArbVG
Massenentlassungs-RL 98/59/EG

1. Teleologischer Zweck des § 45a AMFG ist es, in Umsetzung der unionsrechtlichen MassenentlassungsRL die sozioökonomischen Auswirkungen der Kündigung einer großen Zahl von Arbeitnehmern in einer bestimmten örtlichen und sozialen Umgebung zu begrenzen.

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