33.3.5.Nr.2
§ 15 Abs. 1 BAG
§ 19 Abs. 2 AngG
§ 1158 Abs. 2 ABGB
§ 1 Abs. 1 Z 1 GlBG
§ 3 Z 7 GlBG
§ 12 Abs. 7 und 14 GlBG
Art. 18 GleichbehandlungsRL 2006/54/EG
1. Auch bei diskriminierender Auflösung eines Probearbeitsverhältnisses ist ein Vermögensschaden, der sich in der Regel im sofortigen Wegfall des Entgelts manifestiert, nicht ausgeschlossen, zumal Ersatz bei Gewährung eines Wahlrechts auch durch die Gleichbehandlungs-RL geboten ist.

