32.2.1.Nr.9
§ 45a Abs. 1, 5 und 8 AMFG
Art. 1 Abs. 1 MassenentlassungsRL 98/59/EG
§ 5 EFZG
1. Eine Unterscheidung nach der Art der Auflösung der Arbeitsverhältnisse enthält § 45a Abs. 1 nicht.
32.2.1.Nr.9
§ 45a Abs. 1, 5 und 8 AMFG
Art. 1 Abs. 1 MassenentlassungsRL 98/59/EG
§ 5 EFZG
1. Eine Unterscheidung nach der Art der Auflösung der Arbeitsverhältnisse enthält § 45a Abs. 1 nicht.
