32.1.1.Nr.3
§ 123 Vbg. GBG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 20 Abs. 4 AngG
§ 23 Abs. 7 AngG
1. ISd bisherigen Rsp ist zur Beurteilung einvernehmlicher Terminänderungen nach ausgesprochenen Selbstkündigungen im Ergebnis entscheidend, ob der rechtsgeschäftliche Wille lediglich auf Abänderung des Endtermins der einseitigen Auflösung durch den Arbeitnehmer gerichtet war oder auch eine Änderung des Auflösungsgrundes des durch die Kündigung bereits in das Auflösungsstadium versetzten Arbeitsverhältnisses eintreten sollte.

