32.1.1.Nr.1
§ 1158 Abs. 4 ABGB
1. Die widerspruchslose Hinnahme einer einseitigen Auflösungserklärung lässt nicht zweifelsfrei auf den Willen des Erklärungsempfängers schließen, das Arbeitsverhältnis auch seinerseits zu diesem Termin zu beenden.
32.1.1.Nr.1
§ 1158 Abs. 4 ABGB
1. Die widerspruchslose Hinnahme einer einseitigen Auflösungserklärung lässt nicht zweifelsfrei auf den Willen des Erklärungsempfängers schließen, das Arbeitsverhältnis auch seinerseits zu diesem Termin zu beenden.
