30.6.2.Nr.3
§ 3 Z 7 GlBG
§ 12 Abs. 7 und 12 GlBG
§ 15 Abs. 1a und 2 GlBG
§ 10a MSchG
1. Wurde einer Kinderbetreuerin zu Beginn erklärt, dass die (10-monatige) Befristung eine reine Formsache sei und der befristete Vertrag, wenn alles passen würde, in einen unbefristeten umgewandelt werde, berechtigt die Nichtübernahme wegen Schwangerschaft zur Feststellung eines unbefristeten Dienstverhältnisses (oder zum Ersatz des Vermögensschadens und einer Entschädigung für persönliche erlittene Beeinträchtigung).

