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Verstoß gegen kollektivvertragliche Anforderungen? Vertretungsbefristungen nur für namentlich Genannte? - OGH 25.5.2020, 9 ObA 25/20x

61. LfgOktober 2020

30.3.2.Nr.17

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 4 Z 3 ORF-KollV

1. Die Aufeinanderfolge befristeter Arbeitsverhältnisse ist im allgemeinen Arbeitsrecht nur dann zulässig, wenn besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe das rechtfertigen.

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