30.3.2.Nr.6
§ 20 Abs. 1 AngG
§ 879 ABGB
§ 1158 Abs. 1 ABGB
1. Bloß befristete Verlängerungen von Lehrerdienstverhältnissen lassen sich bei Kirchen und Religionsgesellschaften nicht mit wirtschaftlicher Abhängigkeit von Subventionen nach dem Privatschulgesetz rechtfertigen.

