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Landesvertragslehrpersonen, zulassende Ausnahmebestimmungen und Unionsrecht - OGH 25.4.2024, 8 ObA 12/24h

73. LfgOktober 2024

30.3.1.Nr.23

§ 1 LVG
§ 2 LVG
§ 4 Abs. 3 LVG
§ 4 Abs. 4 VBG
Art. 30 GRC
Art. 1 Befristungs-RL 1999/70/EG
§ 5 Nr. 1 Rahmenvereinbarung

1. Nach Art. 30 GRC („Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung“) haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.

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