30.1.2.Nr.3
§ 25 Abs. 9 DO (KollV) Dienstordnungsangestellte Post
§ 18 Abs. 1 PTSG
§ 19 Abs. 4 PTSG
§ 1158 Abs. 1 und 4 ABGB
§ 1164 ABGB
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 2 AngG
1. Resolutivbedingungen sind im Arbeitsverhältnis unzulässig, wenn nicht nur der Eintritt des als auflösende Bedingung vereinbarten Ereignisses ungewiss ist, sondern darüber hinaus auch ein für die Beurteilung des Eintritts oder Nichteintritts der Bedingung maßgebender Stichtag nicht auch nur annähernd feststeht.

