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Kündigung durch Filialleiter mit „Personalhoheit“ ohne betriebsverfassungsrechtliche Leitungseigenschaft - OGH 20.8.2008, 9 ObA 109/08g

26. LfgFebruar 2009

29.5.1.Nr.5

§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
§ 105 Abs. 1 und 2 ArbVG

1. Ob ein Filialleiter „Personalhoheit“ dahin hat, dass er berechtigt ist, Arbeitnehmer zu kündigen, hat nichts mit der Frage zu tun, ob er im Übrigen Betriebsratsumlage zahlt und betriebsratswahlberechtigt ist.

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