29.5.1.Nr.5
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
§ 105 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Ob ein Filialleiter „Personalhoheit“ dahin hat, dass er berechtigt ist, Arbeitnehmer zu kündigen, hat nichts mit der Frage zu tun, ob er im Übrigen Betriebsratsumlage zahlt und betriebsratswahlberechtigt ist.

