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Ausdrücklichkeit - OGH 7.6.2001, 9 ObA 81/01d

4. LfgNovember 2001

28.5.1.Nr.1

§ 2 Abs. 2 AÜG
§ 11 Abs. 4 AÜG

1. Die in § 2 Abs. 2 AÜG geforderte „Ausdrücklichkeit“ der Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer Überlassung an Dritte bedeutet nicht Schriftlichkeit, sondern eine Erklärung durch Worte oder allgemein angenommene Zeichen.

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