28.4.1.Nr.1
§ 10 Abs. 3 AÜG
§ 6 Abs. 2 und 3 AÜG
§ 6a AÜG
§ 3 StmK KGLG
1. Auf die Dauer der Überlassung von Kindergartenpädagoginnen an eine steirische Stadtgemeinde sind die urlaubsrechtlichen Bestimmungen des Stmk KGLG anzuwenden.
28.4.1.Nr.1
§ 10 Abs. 3 AÜG
§ 6 Abs. 2 und 3 AÜG
§ 6a AÜG
§ 3 StmK KGLG
1. Auf die Dauer der Überlassung von Kindergartenpädagoginnen an eine steirische Stadtgemeinde sind die urlaubsrechtlichen Bestimmungen des Stmk KGLG anzuwenden.
