28.2.1.Nr.5
Abschnitt IX Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung
1. Im AÜKV hat die Einstufung von Facharbeitern bei Mischverwendung nicht nach der zeitlich überwiegend ausgeübten Tätigkeit zu erfolgen.
28.2.1.Nr.5
Abschnitt IX Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung
1. Im AÜKV hat die Einstufung von Facharbeitern bei Mischverwendung nicht nach der zeitlich überwiegend ausgeübten Tätigkeit zu erfolgen.
