27.2.6.Nr.18
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
1. Für die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts an, sondern ist der faktische Übertragungsvorgang entscheidend.
27.2.6.Nr.18
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
1. Für die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts an, sondern ist der faktische Übertragungsvorgang entscheidend.
