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Haftung, Pächter für Altschulden - OGH 17.11.1999, 9 ObA 213/99k

1. LfgJuni 2000

27.2.6.Nr.1

§ 6 AVRAG
Art 3 Abs. 1 RL 77/187/EWG

1. Unter Bedachtnahme auf die Notwendigkeit richtlinienkonformer Auslegung bezieht sich in § 6 Abs. 1 AVRAG die Haftungsbeschränkung nach § 1409 ABGB nur auf nicht aufgrund des § 3 Abs. 1 AVRAG übernommene Verpflichtungen, sohin nur auf solche aus zum Zeitpunkt des Überganges nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnissen.

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