27.1.2.Nr.2
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 228 ZPO
1. Ohne Klärung, auf welcher vertraglichen und wirtschaftlichen Grundlage eine Betriebsküche vom früheren Unternehmen geführt wurde und nunmehr von einem anderen Unternehmen geführt wird, ist eine Entscheidung über einen Betriebsübergang nicht möglich.

