27.1.1.Nr.18
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
1. Für einen Betriebsübergang nach § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts an.
27.1.1.Nr.18
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
1. Für einen Betriebsübergang nach § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts an.
