27.1.1.Nr.15
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Für die Rechtsfolgen des § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts an.
27.1.1.Nr.15
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Für die Rechtsfolgen des § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts an.
