vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bekannte Krampfanfälle Arbeiten in exponierten Lagen ohne Gefahrenevaluierung Grobe Fahrlässigkeit? Informationsverletzung Mitverschulden? - OGH 25.6.2025, 9 ObA 23/25k

76. LfgOktober 2025

26.7.2.Nr.19

§ 1324 ABGB
§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 334 Abs. 1 und 3 ASVG
§ 4 Abs. 1 und 2 ASchG
§ 6 Abs. 3 ASchG
§ 7 ASchG
§ 5 Abs. 1 BauV

1. Der Dienstgeber oder ein ihm Gleichgestellter hat den Trägern der Sozialversicherung alle zu gewährenden Leistungen zu ersetzen, wenn er den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!