26.7.2.Nr.9
§ 1157 ABGB
§ 333 Abs. 3 ASVG
§ 103 Abs 1 Z 3 KFG
1. Geht es um den Firmenheimtransport von Arbeitnehmern, kann im Falle eines Unfalls bei der Beurteilung eines Arbeitgeberverschuldens gegenüber dem Lenker nicht allein auf § 103 Abs. 1 Z 3 KFG abgestellt werden, wenn dieser über keine entsprechende Lenkerberechtigung verfügt.

