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Facharbeiter und Lehrlingsausbildner - OGH 10.5.2001, 8 ObA 109/01i

4. LfgNovember 2001

26.7.2.Nr.2

§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 334 Abs. 1 ASVG

1. U.a. haftet der Aufseher im Betrieb für alle aus einem Arbeitsunfall nach dem ASVG zu gewährenden Leistungen, wenn er den Arbeitsunfall grob fahrlässig verursacht hat.

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