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Kündigungstermine - OGH 26.8.2009, 9 ObA 92/09h

29. LfgFebruar 2010

24.6.1.Nr.3

§ 3 Abs. 2 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 22 ArbVG
§ 20 Abs. 3 zweiter Halbsatz AngG

1. Die Regelungsbefugnis für Betriebsvereinbarungen gemäß § 97 Abs. 1 Z 22 ArbVG gilt auch für Kündigungstermine, stehen doch die Regelungen über Kündigungsfristen und -termine schon wegen ihrer sozialen Schutzfunktion in einem besonders engen Zusammenhang.

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