24.5.1.Nr.5
§ 4b Abs. 1 und 2 AZG
§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG
§ 144 ArbVG
§ 146 Abs. 2 ArbVG
Art. 7 Abs. 1 B-VG
1. Grundlage der Entscheidung eines Regelungsstreits über die Einteilung der Arbeitszeit (im Anlassfall einer Arbeiter-Gleitzeitregelung) ist - neben den durch die Anträge bestimmten Grenzen und der Schranke durch gesetzliche Regelungen über die Arbeitszeit - die Abwägung der Interessen des Betriebes einerseits und der Belegschaft andererseits, wie sie im konkreten Fall bestehen.

